WZW und FMH

Seit Wochen ist ein entscheidender Bundesgerichtsentscheid vorliegend, mit hoher Bedeutung für den Schutz von Arztpraxen vor anschuldigenden “Indexberechnungen” der santésuisse: nichts dahinter in dieser Mathematikmaschine, Beweismittel futsch! Und was tut die FMH auf Anfrage: “Es sei noch zu früh für Einschätzungen“, ein erneutes Versagen der Kommunikationsstrategie der FMH. Derweil wir bereits eine valide Einschätzung von Prof. Kieser eingeholt haben. Wofür bezahlen wir eigentlich die FMH? Das ewige Kuschen vor der Macht der Krankenkassen lässt tief blicken. Die Frage einer durch die Kassen korrumpierten FMH steht im Raum. Die Indizien häufen sich. Derweil die santésuisse munter auf Medinside verlautbaren darf: «Leider ist es oft so, dass Leistungserbringer die gesetzlich definierte Mitwirkungspflicht nur mangelhaft oder gar nicht wahrnehmen – oft aus Kalkül, um das Verfahren zu behindern bzw. in die Länge zu ziehen. Schon heute dauern Rückforderungsverfahren nicht selten 5-8 Jahre, bis es zu einem rechtsgültigen Urteil kommt. Mit dem Bundesgerichtsentscheid dürften sie noch länger dauern, aufwändiger und teurer werden.» Das Problem sei also nicht das Beweismittel, sondern die Behinderung durch die Justiz? Es muss langsam allen klar werden, dass die santésuisse damit die rechtsstaatliche Beurteilung durch ein 5-köpfiges Bundesgerichtsurteil Ihrer Beweismittel in Zweifel zieht, ein klarer Fehltritt in einem Rechtsstaat. Und was tut die FMH? Sie schweigt. Und gibt damit der santésuisse indirekt recht. In unserem Interview auf Medinside haben wir versucht, die Situation in die richtige Perspektive zu rücken.